Dieses Informationsschreiben gibt Ihnen einen Überblick über die Swisschange Financial Services AG (nachfolgend wir) und deren Dienstleistungen und enthält wichtige Informationen zum Finanzdienstleistungsgesetz vom 15. Juni 2018 (FIDLEG). Wir behalten uns das Recht vor, Sie nur über wesentliche Änderungen des Inhalts dieses Informationsschreibens zu informieren. Die aktuelle Version finden Sie auf www.swisschange.ch. Für weitere Informationen und bei Fragen steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.
1. Informationen über den Vermögensverwalter
1.1 Name und Adresse
Name: Swisschange Financial Services AG
Domizil: Aeschenplatz 6, CH-4052 Basel
Telefon/Fax: +41 61 264 00 50
HReg-Nr.: CHE-110.275.645
1.2 Aufsichtsstatus und zuständige Behörde sowie Aufsichtsorganisation
Gemäss dem Schweizer Finanzinstitutsgesetz (FINIG), welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, müssen wir von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligt werden. Swisschange hat die Bewilligung als Vermögensverwalterin mit Verfügung der FINMA vom 16. Februar 2024 erhalten und untersteht der Aufsichtsorganisation (AO) von FINcontrol Suisse AG, Zug.
2. Informationen über Finanzinstrumente und Finanzdienstleistungen
2.1 Finanzinstrumente
Der Handel mit Finanzinstrumenten ist mit finanziellen Risiken verbunden. Diese Risiken können je nach Finanzinstrument sehr unterschiedlich sein. Die verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten und die damit verbundenen Risiken werden in der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung, die unter www.swissbanking.org abrufbar ist, näher beschrieben.
2.2 Finanzdienstleistungen
Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick über die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen:
- Vermittlung von Hypotheken und Beratung in diesem Bereich: Wir vermitteln Ihnen Hypotheken. Sie treffen die Abschlussentscheide selbst.
- Individuelle Vermögensverwaltung für private und professionelle Kunden: Wir verwalten Ihr Vermögen in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation und Ihren Anlagezielen. Die Anlageentscheidungen werden von uns nach eigenem Ermessen getroffen.
- Anlageberatung für private und professionelle Kunden: Wir geben Ihnen persönliche Empfehlungen in Bezug auf Finanzinstrumente. Unsere Anlageberatung berücksichtigt Ihr gesamtes Portfolio (portfoliobasierte Anlageberatung). Sie treffen den Anlageentscheid selbst.
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (Execution-only).
- Angebot (d.h. Einladung zum Erwerb) von kollektiven Kapitalanlagen.
- Vermittlung von strukturierten Produkten: Wir vermitteln Ihnen strukturierte Produkte (namentlich kapitalgeschützte Produkte, Produkte mit Maximalrendite und Zertifikate). Sie treffen die Abschlussentscheide selbst.
- Vermittlung von Derivaten: Wir vermitteln Ihnen Derivate. Sie treffen die Abschlussentscheide selbst.
- Vermittlung von Finanzdienstleistungen.
- Vermittlung von Hypothekarkrediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten: Sie treffen die Abschlussentscheide selbst.
Die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erbrachten Dienstleistungen und die dafür geltenden Bedingungen sind in der/den jeweiligen Vereinbarung(en) zwischen Ihnen und uns festgelegt.
2.3 Eignungsprüfung
Bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen führen wir wie folgt eine Eignungsprüfung durch:
- Im Falle der Vermögensverwaltung oder portfoliobasierten Anlageberatung erkundigen wir uns nach Ihrer finanziellen Situation und Ihren Anlagezielen sowie nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf die jeweilige Finanzdienstleistung, um sicherzustellen, dass diese und die Anlagestrategie für Sie geeignet sind.
- Wenn Sie ein professioneller Kunde sind, gehen wir davon aus, dass Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und die mit der Finanzdienstleistung verbundenen Anlagerisiken finanziell tragen können.
- Falls Sie durch eine bevollmächtigte Person (Vertreter oder Beauftragter) handeln, werden wir die Kenntnisse und Erfahrungen dieser Person bei der Beurteilung der Angemessenheit oder Eignung berücksichtigen.
Sollten Sie uns keine ausreichenden Informationen zur Verfügung stellen, werden wir Sie vor Erbringung der Dienstleistung darüber informieren, dass wir die Beurteilung nicht durchführen können.
2.4 Risiken
Sie sollten grundsätzlich die folgenden Risiken berücksichtigen:
- Substanzerhaltungsrisiko: Es besteht das Risiko, dass die Finanzinstrumente im Portfolio an Wert verlieren. Dieses Risiko, welches je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, tragen Sie vollumfänglich.
- Unser Informationsrisiko: Wenn wir Vermögensverwaltung oder portfoliobasierte Anlageberatung erbringen, berücksichtigen wir Ihre finanzielle Situation und Ihre Anlageziele, um die Eignung zu beurteilen. Wenn Sie uns unzureichende oder ungenaue Informationen zur Verfügung stellen, sind wir möglicherweise nicht in der Lage, die Eignungsprüfung durchzuführen.
- Überwachungsrisiko: Wenn wir transaktionsbasierte Anlageberatung erbringen, haben wir keine Überwachungs-, Warn- oder Informationspflichten und führen keine Angemessenheits- oder Eignungsprüfung durch. Eine unzureichende Überwachung durch Sie kann zu verschiedenen Risiken führen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihr Portfolio zu überwachen.
- Risiko der gewählten Anlagestrategie: Wenn wir Vermögensverwaltung oder portfoliobasierte Anlageberatung erbringen, tragen Sie die Risiken der gewählten und vereinbarten Anlagestrategie. Wenn Sie uns keine ausreichenden Angaben zu Ihrer finanziellen Situation und Ihren Anlagezielen sowie zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen machen, sind wir nicht in der Lage, Ihre Risikofähigkeit zu bestimmen, Sie bei der Wahl der Anlagestrategie zu beraten und die Eignung unserer Dienstleistungen zu überprüfen.
- Risiko als qualifizierter Anleger in kollektiven Kapitalanlagen: Wenn wir Vermögensverwaltung oder transaktionsbasierte Anlageberatung erbringen, gelten Sie als qualifizierter Anleger im Sinne des Kollektivanlagengesetzes (KAG). Kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger können von regulatorischen Anforderungen ausgenommen sein, was zu Risiken führen kann, insbesondere bezüglich Liquidität, Anlagestrategie oder Transparenz.
2.5 Kosten und Entschädigung durch Dritte
Wir sind als Vermögensverwalter berechtigt, eine Verwaltungsgebühr und ein Erfolgshonorar gemäss der Vergütungsregelung im Vermögensverwaltungsvertrag betreffend Gebühren, Honorare und weiterer Kosten zu erheben.
Zudem können wir als Vermögensverwalter im Zusammenhang von Dritten Entschädigungen, Vertriebsentschädigungen und andere Vergütungen (z.B. Retrozessionen, Vertriebskommissionen, Emissionsgebühren, Bestandespflegekommissionen, Vermittlungsprovisionen oder Finder’s Fees), Courtagen, Kommissionen, Provisionen, Rabatte oder sonstige vermögenswerte Vorteile oder geldwerte Leistungen (z.B. Schulungsdienstleistungen, Markt- und Finanzanalysen) erhalten. Die Höhe solcher Entschädigungen ist je nach Anlageinstrument, Emittent und Häufigkeit der Transaktionen unterschiedlich. Detaillierte Angaben über die Höhe der Entschädigungen und den anfallenden Gebühren, insbesondere der Retrozessionen, finden sich im Vermögensverwaltungsvertrag.
3. Auswahl von Finanzinstrumenten und Geschäftsverbindungen mit Dritten
Die von uns angebotene Vermögensverwaltung ist unabhängig von Banken und anderweitigen Anbietern von Finanzprodukten Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot erfasst nur fremde Finanzinstrumente. Im Rahmen der Vermögensverwaltung werden insbesondere Aktien und Exchange Traded Funds eingesetzt.
Es bestehen keine ausschliesslichen Verpflichtungen. Wir empfehlen unseren Kunden auf Anfrage Banken und Wertpapierhändler, die aus unserer Sicht die bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge unter Berücksichtigung von Preis und Qualität ermöglichen.
4. Nachrichtenlose Vermögen
Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit empfehlen wir Folgendes:
- Adress- und Namensänderungen: Wir bitten um umgehende Mitteilung bei Wohnsitz-, Anschrift- oder Namenswechsel.
- Spezielle Weisungen: Wir bitten um Orientierung über längere Abwesenheiten und über eine allfällige Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse oder alternativ um eine Vereinbarung der Zurückhaltung der Korrespondenz sowie um Mitteilung einer Erreichbarkeit in dringenden Fällen während dieser Zeit.
- Erteilung von Vollmachten: Es kann sich empfehlen, eine bevollmächtigte Person zu bezeichnen, an die wir uns im Falle eines Kontaktabbruchs wenden können.
- Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass eine Vertrauensperson über die vertragliche Beziehung mit uns orientiert wird. Allerdings dürfen wir einer solcher Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn diese hierzu schriftlich ermächtigt worden ist. Ferner können die betroffenen Vermögenswerte zum Beispiel in einer letztwilligen Verfügung erwähnt werden.
Wir stehen für Fragen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung entnehmen. Die Broschüre ist im Internet abrufbar unter www.swissbanking.org.
5. Umgang mit Interessenkonflikten
5.1 Im Allgemeinen
Interessenkonflikte können entstehen, wenn wir:
- unter Verletzung von Treu und Glauben zulasten von Kunden für uns einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden können;
- am Ergebnis einer für Kunden erbrachten Finanzdienstleistung ein Interesse haben, das demjenigen der Kunden widerspricht;
- bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einen finanziellen oder sonstigen Anreiz haben, die Interessen von bestimmten Kunden über die Interessen anderer Kunden zu stellen; oder
- unter Verletzung von Treu und Glauben von einem Dritten in Bezug auf eine für den Kunden erbrachte Finanzdienstleistung einen Anreiz in Form von finanziellen oder nicht-finanziellen Vorteilen oder Dienstleistungen entgegennehmen.
Sie entstehen insbesondere durch das Zusammentreffen von:
- mehreren Kundenaufträgen;
- Kundenaufträgen mit eigenen Geschäften oder sonstigen eigenen Interessen von uns bzw. mit uns verbundenen Unternehmen; oder
- Kundenaufträgen mit Geschäften unserer Mitarbeitenden.
Um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden, dass sich diese zum Nachteil des Kunden auswirken, haben wir interne Weisungen erlassen und organisatorische Vorkehrungen getroffen. Wir verpflichten unsere Mitarbeitenden, Mandate, die zu einem Interessenkonflikt führen können, offenzulegen.
5.2 Weitere Informationen
Weitere Informationen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, welche wir erbringen, und die zum Schutz von Ihnen ergriffenen Vorkehrungen, stellen wir Ihnen gerne auf Wunsch zur Verfügung.
6. Ombudsstelle
Ihre Zufriedenheit ist unser Anliegen. Sollten wir dennoch einen Rechtsanspruch Ihrerseits zurückgewiesen haben, können Sie ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten. Diesfalls wenden Sie sich bitte an:
Name: FINSOM
Adresse: Avenue de la Gare 66
PLZ / Ort: 1920 Martigny
Telefon: +41 (0)27 552 04 24
Email: info@finsom.ch
7. Rechtliche Hinweise
Dieses Informationsschreiben wurde ausschliesslich für unsere Kunden erstellt. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Angemessenheit, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Inhalte dieser Informationsbroschüre, vor allem, weil sich nach ihrer Veröffentlichung einige Details geändert haben könnten. Es gelten stets die vertraglichen Bedingungen zwischen uns und dem Kunden.